Anwaltskosten

Was kostet ein Anwalt?

Die bei meiner Beauftragung zu zahlenden Kosten hängen vom Einzelfall ab. Diese Kosten berechne ich auf Grundlage des  Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).  Bei der Kostenberechnung nach dem RVG entsteht für die außergerichtliche Geschäftstätigkeit in der Regel eine durchschnittliche 1,3 Geschäftsgebühr. Diese Gebühr wird berechnet nach dem Streitwert des jeweiligen Falls. Der Streitwert wird nach den gesetzlichen Regelungen berechnet. Es wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.

Wir können anstelle der Berechnung nach dem RVG gerne auch ein Stundenhonorar vereinbaren. Ein Stundenhonorar kann die Kosten für Sie überschaubar und kalkulierbarer gestalten.

Sollten weitere anwaltliche Tätigkeiten in derselben Sache erforderlich werden, etwa bei Interessenvertretung in einem Gerichtsverfahren, entstehen hierdurch zusätzliche Gebühren, über die ich Sie in unserem Besprechungstermin selbstverständlich aufkläre.

Wussten Sie schon, dass in vielen Fällen die Kosten für den Rechtsanwalt von Ihrem Gegner/Ihrer Gegnerin übernommen werden müssen?

In Unfallsachen beispielsweise sind bei überwiegendem oder vollständigem Verschulden der Gegenseite die hier anfallenden Rechtsanwaltsgebühren Teil Ihres Schadensersatzanspruches. Diesen Schadensersatz hat die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu erstatten. Sie brauchen also nicht alleine oder mittels Ihrer Kfz-Werkstatt Ihre Ansprüche geltend zu machen, sondern können diese mit der erfahrenen Hilfe meiner Rechtsanwaltskanzlei sofort geltend machen.

Auch hierüber und weitere Möglichkeiten, der Gegenseite die Kosten meiner anwaltlichen Vertretung aufzuerlegen, kann ich Sie gerne bei der Besprechung Ihrer Angelegenheit informieren.

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie die Anwaltsgebühren nicht selber zahlen können, kann ich für Sie in gerichtlichen Verfahren einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe stellen.

Sie müssen dann dem Gericht nachweisen, dass Sie die Anwaltsgebühren nicht alleine zahlen können. Wenn Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt wird, zahlt die Staatskasse alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Hier finden Sie das vollständige Antrags-Formular mit Ausfüllhinweisen.

Ich brauche nur eine Beratung, was kostet das?

Auch für ein Beratungsgespräch fallen Gebühren an. Für ein Erstberatungsgespräch, mit dem die Tätigkeit des Anwalts nach Gesprächsende in dieser Angelegenheit beendet ist, sieht das RVG eine Honorarpauschale vor, die jedoch in der Höhe begrenzt ist.

Sollten Sie sich innerhalb der nächsten zwei Jahre nach der Beratung entschließen, mich in der derselben Sache weiter zu beauftragen, werde ich das  bereits gezahlte Honorar selbstverständlich auf später entstehende Gebühren anrechnen. Dann müssen Sie in ein und derselben Angelegenheit nicht „doppelt“ zahlen.

Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in vielen Fällen auch die Kosten des ersten Beratungsgespräches. Sie haben die freie Anwaltswahl. Ihre Rechtsschutzversicherung darf Sie nicht zwingen, die Hotline der Versicherung zu benutzen oder Sie an eine bestimmte Rechtsanwaltskanzlei verweisen.

Wenn Sie sich vor der Beratung bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein holen und uns diesen einreichen, werden wir Sie auch gerne beraten. Hierfür gelten ebenfalls finanzielle Vorgaben wie bei der Beantragung von Prozeßkostenhilfe.